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rima.Haushaltshilfe

Wenn der Haushalt
zu viel wird.

Sauberer Haushalt, frische Wäsche, Einkauf erledigt — von denselben Händen, die bei uns auch Pflege machen. Kein wechselnder Putzdienst, sondern eine vertraute Person. Mit Pflegegrad meistens kostenfrei.

Wer kommt zu Ihnen

Dieselben Leute wie in der Pflege — nur ohne Kittel.

Das ist der Unterschied zum klassischen Reinigungsdienst: Bei uns kommt eine ausgebildete Pflegefachkraft aus der Region — die Person, die Sie auch beim nächsten Mal wieder kennt. Keine wechselnden Aushilfen, keine Sprachbarriere, keine Diskussionen über Schlüssel.

  • Vertraute Person

    Wer einmal da war, kommt auch beim nächsten Mal. Keine fremde Stimme an der Tür.

  • Pflegerischer Blick

    Sie merkt, wenn etwas anders ist — und kann es weitergeben. Wachsame Augen, keine Bespitzelung.

  • Über die Pflegekasse abrechenbar

    Mit Pflegegrad ab 1 sind 131 € pro Monat über den Entlastungsbetrag verfügbar.

  • Auch ohne Pflegegrad

    Privatzahler-Stunden ganz unkompliziert. Wir helfen auch beim Pflegegrad-Antrag, wenn das später Thema wird.

Was wir konkret machen

Alles, was im Haushalt anfällt — und ein bisschen mehr.

Sie sagen, was bei Ihnen ansteht — wir passen uns an. Mal nur Putzen, mal mit Einkauf, mal mit Arztbegleitung. Kein starres Paket, sondern echte Hilfe.

  • Wohnung putzen — Staub wischen, Boden, Bad
  • Wäsche waschen, aufhängen, bügeln
  • Einkaufen — vom Wochengroßeinkauf bis zur kleinen Besorgung
  • Mahlzeiten zubereiten — auch besondere Kost (Diabetes, kalorienarm)
  • Bett beziehen, Wäsche wechseln
  • Müll wegbringen, Briefkasten leeren
  • Fenster putzen — auf Wunsch, nicht jedes Mal
  • Begleitung zum Arzt oder zur Apotheke im Ort
  • Aufräumen, kleine Botengänge
  • Bei Bedarf: einfach Gesellschaft leisten
Was kostet das?

Schätzung in zehn Sekunden.

Wir rechnen stündlich ab — derzeit 42,45 € pro Stunde. Mit Pflegegrad ab 1 erstattet die Kasse bis zu 131 €/Monat aus dem Entlastungs­betrag.

4 h

Beispiel: 4 h = einmal pro Woche eine Stunde.

1 h10 h20 h
Pflegegrad

Ab PG 1 zahlt die Kasse 131 €/Mon. (Entlastungsbetrag § 45b).

Sie zahlen monatlich

170 €

4 h × 42,45 €/h
170 €
= Ihr Eigenanteil
170 €

Ohne Pflegegrad zahlen Sie alles privat. Wir helfen gerne beim Antrag — ab PG 1 kommen 131 €/Mon. von der Kasse dazu.

Unverbindliche Schätzung — bezieht sich auf den aktuellen Monat. Bereits angesparte Entlastungs­beträge aus früheren Monaten sind hier nicht eingerechnet — die rechnen wir im Erstgespräch dazu (nicht ausgeschöpftes § 45b-Budget bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar). Auch den genauen Stundensatz und die Abrechnung mit der Kasse besprechen wir dort — kostenfrei, ohne Verpflichtung.

Wer zahlt das?

Der Entlastungs­betrag macht's möglich.

§ 45b SGB XI

Entlastungs­betrag — 131 €/Mon.

Steht jedem Versicherten ab Pflegegrad 1 zu — zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung. Genau dafür da: für Haushaltshilfe, Einkaufen, Begleitung im Alltag. Sie reichen die Rechnungen ein, die Kasse erstattet.

Mehr über das Pflege­system
§ 45a SGB XI

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Unsere Haushaltshilfe ist ein in Sachsen anerkanntes Angebot nach § 45a — die Pflegekasse erstattet die Rechnung direkt aus Ihrem Entlastungs­betrag. Sie sehen klar, was abgerechnet wurde, und können Familienmitglieder jederzeit einbeziehen.

Nicht ausgeschöpft? Geht nicht verloren. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden — z. B. für eine intensivere Hilfe vor einem Familienfest oder nach einem Krankenhausaufenthalt.

Reden ist meistens der schnellste Weg.

Wir kommen einmal vorbei, schauen uns Ihre Wohnung an, hören zu — und sagen, was wir konkret machen können. Kostenfrei, unverbindlich.